Sie möchten eine Sportstätte oder einen Schulraum des Rheinisch-Bergischen Kreises nutzen?
Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt Schuleinrichtungen (Schulräume, Sportstätten, Außenanlagen) der kreiseigenen Förderschulen für kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen sowie sonstige gemeinnützige, nichtgewerbliche Zwecke zur Verfügung.Antragstellung:Um eine Sportstätte bzw. einen Schulraum nutzen zu können, senden Sie bitte einen formlosen, schriftlichen und unterzeichneten Antrag an das Schulverwaltungsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises (Details zur Anschrift finden Sie unter Sie haben Fragen?). Hierfür müssen Sie die "Richtlinien zur Sportstätten- und Schulraumnutzung" akzeptieren, die Sie unter Broschüren finden. Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung. Zusätzlich müssen Sie mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis einen Vertrag abschließen, wenn Sie eine Sportstätte nutzen möchten.Folgende Sportstätten befinden sich in der Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises:
Nutzungszeiten:
Nutzungsentgelte:
Folgende Gebühren fallen bei Nutzung des Lehrschwimmbeckens an:
Technologiepark Bergisch Gladbach, Haus 56Friedrich-Ebert-Str. 75Frau Winterschladen
Öffentliche Dienste:
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