Sie möchten eine Sportstätte oder einen Schulraum des Rheinisch-Bergischen Kreises nutzen?
Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt Schuleinrichtungen (Schulräume, Sportstätten, Außenanlagen) der kreiseigenen Förderschulen für kulturelle, soziale, sportliche Veranstaltungen und sonstige gemeinnützige, nichtgewerbliche Zwecke zur Verfügung.
Antragstellung:
Um eine Sportstätte bzw. einen Schulraum nutzen zu können, senden Sie bitte einen formlosen, schriftlichen und unterzeichneten Antrag an das Schulverwaltungsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises (Details zur Anschrift finden Sie unter "Sie haben Fragen?"). Es wird vorausgesetzt, dass Sie die unter "Broschüre" hinterlegten "Richtlinien zur Sportstätten- und Schulraumnutzung" akzeptieren. Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung. Zusätzlich ist von Ihnen ein Vertrag mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen, wenn Sie eine Sportstätte nutzen möchten.
Folgende Sportstätten befinden sich in der Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises:
- Sporthalle (1-fach) der Friedrich-Fröbel-Schule in Bergisch Gladbach,
- Sporthalle (1-fach) der Martin-Buber-Schule in Leichlingen,
- Sporthalle (1-fach) der Albert-Einstein-Schule in Rösrath,
- Lehrschwimmbecken der Friedrich-Fröbel-Schule in Bergisch Gladbach.
Nutzungszeiten:
- Schulräume täglich bis 20.00 Uhr,
- Sporthallen täglich bis 22.00 Uhr,
- Lehrschwimmbecken montags - donnerstags bis 20.00 Uhr
(keine Nutzung an Wochenenden, Feiertagen sowie schulfreien Tagen)
Gebühren
Nutzungsentgelte:
Folgende Gebühren fallen bei Nutzung des Lehrschwimmbeckens an:
Vereins- und Schulbetrieb 22,10 € pro Zeitstunde
Kursbetrieb 34,50 € pro Zeitstunde
Betrieb 18:00 Uhr - 20:00 Uhr 56,41 € pro Zeitstunde