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(c) Fotografie Joachim Rieger

Amtsgerichte im Rheinisch-Bergischen Kreis

Örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte im Rheinisch-Bergischen Kreis


In der rechten Spalte, Rubrik "Zusätzliche Infos", finden Sie die Homepage des jeweiligen Amtsgericht.

Der Bezirk des Amtsgerichts Bergisch Gladbach umfasst die Städte Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Leverkusen umfasst die Städte Burscheid und Leichlingen einschließlich Witzhelden.
Das Amtsgericht Wermelskirchen ist zuständig für die Stadt Wermelskirchen.

 

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