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(c) Fotografie Joachim Rieger

Namensänderung (öffentlich-rechtliche Namensänderung)

Unter welchen Voraussetzungen darf ich zukünftig einen anderen Familiennamen beziehungsweise einen anderen Vornamen tragen?


Für die öffentlich-rechtliche Namensänderung muss ein wichtiger Grund, zum Beispiel wenn ein Name lächerlich klingt, vorliegen. Nur ein "Nichtgefallen" eines Namens reicht als wichtiger Grund nicht aus. Hierfür ist ein formgebundenen Antrag zu stellen, der über Ihre örtliche Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung (in der Regel beim Standesamt) einzureichen ist. Den Antrag erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung.

Mit dem Antrag müssen von Ihnen folgende zum Teil kostenpflichtige Unterlagen mit eingereicht werden.
unter anderem:
- vollständig beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- aktueller Verdienstnachweis
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung
- Führungszeugnis der Belegart "O"

Gegebenenfalls sind im Einzelfall je nach Sachverhalt weitere Nachweise oder Unterlagen vorzulegen. Bitte sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich entscheiden, die gegebenenfalls erforderlichen kostenpflichtigen Unterlagen zu beschaffen.

Gebühren

siehe Gebührenordnung unter den Broschüren

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Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 1. Etage
Refrather Weg  30
Einbürgerung / Staatsangehörigkeit

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Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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