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(c) Fotografie Joachim Rieger

Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)

Die Informationen zur Berechnung der Lohnsteuer werden unmittelbar von dem Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt übermittelt.


ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Dabei handelt es sich um die Angaben, die früher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte standen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Religionszugehörigkeit).

Nähere Informationen erhalten Sie rechts unter Zusätzliche Infos.


Folgende Aufgaben werden von Ihrem Finanzamt wahrgenommen:

- Steuerklassenänderungen
- Änderungen nach einer Trennung der Ehegatten beziehungsweise Änderungen nach
  Beendigung der Trennung
- Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Änderungen nach Heirat (solange die ELStAM noch nicht durch den Arbeitgeber abgerufen
  worden ist)
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale

Melderechtliche und standesamtliche Änderungen
 
- Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie zum Beispiel
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt
- Eheschließung und
- Geburt, Adoption oder Tod
 
werden von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet. Bürgerbüros und Finanzämter finden Sie unter Verwandte Services in der rechten Spalte.

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Letzte Aktualisierung: 05.01.2018

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