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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Elektronischer Aufenthaltstitel

Seit dem 1. September 2011 gibt es bundesweit den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Seither werden die Aufenthaltstitel als gesondertes Dokument in Scheckkartengröße mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.


Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Weitere Informationen zur Online Ausweisfunktion erhalten Sie hier.


Der eAT wird ab einer Gültigkeitsdauer von einem Monat ausgestellt. Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im
Karteninneren müssen von jedem Antragsteller (auch Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Zur Beantragung eines eAT ist daher für Antragsteller ab 6 Jahren die persönliche Vorsprache erforderlich.

Es besteht die Möglichkeit, bei Beantragung eines eAT für schulpflichtige Kinder, Termine außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.

Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von sechs bis acht Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitel entnehmen Sie bitte den FAQ unter der Rubrik "Broschüre". Die Vollmacht, die vorher durch
den Antragsteller auszufüllen ist, finden Sie unter der Rubrik "Formulare". Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Muster-Vollmacht.

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Letzte Aktualisierung: 20.03.2026

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