Trinkwasserhygiene

Trinkwasser ist für den Menschen lebenswichtig und gehört zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln.
In Deutschland liegt der Wasserverbrauch pro Person bei etwa 120 Litern pro Tag.
Trinkwasser wird nicht nur zum Trinken genutzt, sondern auch
- zum Zubereiten von Speisen und Getränken
- zur Körperpflege und –reinigung
- dem Reinigen von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
Daher werden an das Trinkwasser sehr hohe Qualitätsanforderungen gestellt.
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung des Trinkwassers ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)“. Die Qualität des Trinkwassers wird darin, in Bezug auf die Gesundheit, so definiert:
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“
Zusätzlich formuliert die vom Bund erlassene Trinkwasserverordnung unter anderem Anforderungen für
- die Beschaffenheit des Trinkwassers
-Anzeige- und Untersuchungspflichten der Betreiber,
-Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen,
- Aufbereitung und Desinfektion des Trinkwassers,
- die Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Die meisten Haushalte sind an zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen angeschlossen. Die Versorgungsunternehmen kontrollieren hier regelmäßig die Qualität des verteilten Trinkwassers.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind einzelne Haushalte und Ortslagen jedoch nicht an die öffentliche Wasserverteilung angeschlossen und versorgen sich über einen Trinkwasserbrunnen. Von diesen Wasserversorgungsanlagen erhält das Gesundheitsamt die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchung und berät die EigentümerInnen.
Auch private BrunnenbesitzerInnen sind verpflichtet, den Brunnen anzuzeigen, wenn das Wasser zum Trinken, Waschen oder Baden genutzt wird.