Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Grundbuch Auskunft

Die Amtsgerichte führen die Grundbücher für das Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises.


Das Amtsgericht Wermelskirchen führt das Grundbuch für die Stadt Wermelskirchen.
Das Amtsgericht Leverkusen führt das Grundbuch für Leichlingen und Burscheid.
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach führt das Grundbuch für die übrigen Kommunen
im Rheinisch-Bergischen Kreis: Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath, Rösrath.

Unter Zusätzliche Infos finden Sie die Anträge für einen Grundbuchausdruck und für eine Grundbuchberichtigung.

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.