Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis bzw. Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erhalten. Er kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden, wenn die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, ErdgeschossRefrather Weg 30Allgemeines Ausländerrecht
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