Sie möchten eine Fahrerlaubnis erwerben und haben Fragen zum Erste Hilfe Nachweis?
Eine gültige Schulung in Erster Hilfe umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Nur Schulungen in dem genannten Umfang können anerkannt werden.
Ausnahmen hierzu gibt es für (Zahn-) Ärzt*Innen, ausgebildete Gesundheitsfachleute (z.B. Medizinische*r, Zahnmedizinische*r, Tiermedizinische*r oder Pharmazeutisch-kaufmännische*r Fachangestellte*r) oder Schwesternhelfer*In, Pflegediensthelfer*In, Rettungssanitäter*Innen oder Rettungsschwimmer*Innen mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold.
Stellen für Erste Hilfe Ausbildungen müssen eine amtliche Anerkennung besitzen, sofern diese nicht bereits von einem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigt wurden.
Ausschließlich Online durchgeführte Schulungen in Erste Hilfe müssen auf Grund fehlender Anerkennung des Trägers, in allen Fällen von der Fahrerlaubnisbehörde zurückgewiesen werden.
Sollten Sie noch weitere konkrete Fragen zur Antragstellung und zum Ablauf haben, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an
fahrerlaubnisbehoerde@rbk-online.de und beschreiben Ihren Fall. Sofern Sie eine Rückrufnummer angeben, erhalten Sie telefonisch oder per Mail zeitnah eine Rückmeldung. Alternativ können Sie auch beim
Rückrufcenter Ihre Daten hinterlassen. Sie werden zeitnah zurückgerufen.