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(c) Fotografie Joachim Rieger

Verlängerung Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95)

Sie benötigen einen Fahrerqualifizierungsnachweis oder der Eintrag der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95) muss um weitere fünf Jahre verlängern werden?


Diese Seite gilt nur für die reine Verlängerung der Berufskraftfahrerqualifikation. Sofern Sie auch Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E verlängern möchten, klicken Sie bitte hier.

Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr ist im Abstand von fünf Jahren verpflichtet, dessen Berufskraftfahrerqualifikation durch neue Weiterbildungen nachzuweisen. Der Umfang der Weiterbildungen umfasst mindestens 35 Stunden und darf nur von einer anerkannten Ausbildungsstätte geschult werden.

Der Nachweis wird durch Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) erbracht. Daher muss für jede Verlängerung ein neuer Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt werden.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen von der Bundesdruckerei unmittelbar zugeschickt.

Zur Verlängerung des Qualifikationsnachweises ist ein persönlicher Antrag von Ihnen erforderlich. Diesen können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf stellen. Bitte vereinbaren Sie hierzu, über das Terminbuchungstool, einen Termin.

Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), höchstens zwei Jahre alt
  • Nachweis über Weiterbildungen (35 Stunden) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original
  • EU-Kartenführerschein
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Gebühren

  • 35,- EUR

In Einzelfällen kann die tatsächliche Gebührenhöhe geringfügig abweichen.

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, Erdgeschoss
Am Rübezahlwald  7
Auskunft Fahrerlaubnisbehörde

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Letzte Aktualisierung: 14.05.2025

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