Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt grundlegende Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bereit. Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Neuaufnahmen erfolgen. Weiterführende Informationen sind in einer separaten Broschüre zusammengestellt.
Wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, werden Sie im Rheinisch-Bergischen Kreis bei Unterbringungsbedarf weiterverwiesen zur Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Landes NRW unter der Adresse Gersteinring 50, 44791 Bochum. Diese ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, geöffnet. Dort erfolgt die gerechte Verteilung der Geflüchteten auf die Kommunen in NRW oder in andere Bundesländer.
Wenn Sie neu einreisen, begeben Sie sich bitte daher direkt nach Bochum in die Landeseinrichtung, von dort werden Sie auf eine andere Kommune verteilt. In Ausnahmefällen können Sie ohne Verweisung nach Bochum im Rheinisch-Bergischen Kreis bleiben, wenn Sie Verwandte ersten Grades (minderjährige Kinder/Eltern) oder eine*n Ehepartner*in haben, der*die bereits im Rheinisch-Bergischen Kreis untergebracht sind.
Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW