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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Medizinproduktesicherheit

Die für die Medizinproduktesicherheit zuständige Person im Rettungsdienst erfüllt die Aufgaben nach § 6 Abs. 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.


Die Kontaktperson übernimmt:

1. die Kommunikation mit Behörden, Herstellern und Vertreibern, wenn Risiken durch Produkte gemeldet werden, und koordiniert die notwendigen Sicherheits- und Korrekturmaßnahmen

2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Benutzer und Betreiber und

3. die Koordinierung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen und der Sicherheitskorrekturmaßnahmen in den Gesundheitseinrichtungen.

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 1. Etage
Am Rübezahlwald  7
Rettungsdienst und Leitstelle

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Letzte Aktualisierung: 23.04.2026

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