Einrichtungen und Angebote für Kinder- und Jugendliche sollen dafür sorgen, dass in Ihrem Angebot die Kinderrechte eingehalten werden. Denn das Achten der Kinderrechte bedeutet Schutz für Kinder und Jugendliche, beispielsweise in einer Kita, in der Schule, oder im Sportverein.Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung, mit sozialen Schwierigkeiten, oder mit sprachlichen Einschränkungen kann durch Ihr Schutzkonzept die Teilnahme an Angeboten für Kinder und Jugendliche erleichtert werden.
Das Kreisjugendamt RBK möchte Ihnen in einer Online-Broschüre die ersten Schritte für Ihr einrichtungsbezogenes Schutzkonzept leichter machen.