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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Ausbildungsförderung nach dem BAföG (schulische Ausbildung)

WICHTIG: AKTUELLER HINWEIS ZUR BEARBEITUNG VON ANTRÄGEN:


 Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.

 Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.

 Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.

 Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.

 Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist weiterhin unter den u.a. Kontaktmöglichkeiten für Sie erreichbar. 

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Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch von Schulen

Sie sind Schülerin oder Schüler und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren?
Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.
Damit soll Ihnen die Ausbildung ermöglicht werden, für die Sie sich nach Ihren Interessen und Fähigkeiten entschieden haben. Ziel der Hilfe ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums. Den Link auf diese Seite finden Sie rechts unter "Zusätzliche Infos".
Den direkten Link zu den Antragsformularen auf der Seite des Bundesministeriums finden Sie unten unter Formulare.

Unterlagen

  • Aufnahmebestätigung bzw. Schulbescheinigung
  • Einkommensteuerbescheid oder Verdienstbescheinigungen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung
  • eventuell vorhandene Sozialhilfebescheide der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach - Block A
Am Rübezahlwald  7
Frau  Tomanek

Mehr Infos

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach - Block A
Am Rübezahlwald  7
Frau  Frielingsdorf

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Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach - Block A
Am Rübezahlwald  7
Frau  Lobell

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Letzte Aktualisierung: 13.10.2026

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