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(c) Fotografie Joachim Rieger

Gurtanlegepflicht - Ausnahme genehmigen (Städte und Gemeinden)

Personen, die auf Grund ihres Gesundheitszustand keinen Sicherheitsgurt anlegen können, kann eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht erteilt werden.

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