Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in Verbindung mit der Gebührendienstanweisung des Rheinisch-Bergischen Kreises in den zurzeit gültigen Fassungen.
Für die Berechnung der Gebühr müssen die Antragsunterlagen für die Errichtung von Gebäuden gemäß § 16 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 2, § 6 Nr. 1 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) eine Brutto-Rauminhaltsberechnung enthalten. Bei einem Antrag auf Nutzungsänderung ist die umzunutzende Fläche anzugeben.