Alle Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis können sich an der Ehrung beteiligen: indem sie Personen benennen, die sich in den genannten Bereichen besonders verdient gemacht haben.
Die Anregungen sollen eine Begründung enthalten und mindestens zwei Referenzpersonen benennen. Über die eingegangenen Vorschläge entscheidet anschließend der Kreisausschuss nach Vorberatung in einem Arbeitskreis.