Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Das BEM wird angewendet, wenn Arbeitnehmer*innen innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Innerhalb des BEM wird nach Möglichkeiten gesucht, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Die Fachstellen beraten und begleiten Sie gerne während der Durchführung des BEM-Verfahrens.
Präventionsverfahren
Der im Gesetz verankerte Begriff der Prävention ist darauf ausgerichtet, die Arbeitsplätze von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen langfristig zu sichern. Dazu müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auftretende Schwierigkeiten personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Art frühzeitig erkennen und thematisieren. Denn nur so können Lösungsvorschläge erarbeitet werden, bevor es zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit kommt.
Die Fachstellen beraten und begleiten Sie gerne beim Präventionsverfahren. Die Fachstellen sind im Präventionsverfahren Moderator und externer Berater. Ziel ist es dabei immer, den Arbeitsplatz zu sichern.