Arbeitslosengeld (umgangssprachlich auch ALG genannt) und Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt) sind finanzielle Unterstützungsleistungen, die arbeitslose Menschen beantragen können. Das Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, Arbeitslosengeld II bei Ihrem lokalen Jobcenter.
Muss ich mich an die Agentur für Arbeit oder an das Jobcenter wenden?
Sie wissen nicht, ob Sie sich an das Jobcenter oder die Agentur wenden müssen? Dann nutzen Sie die Hilfe der Agentur für Arbeit. Hier werden Sie mit einfachen Fragen zu ihrer richtigen Ansprechperson gelotst.
Allgemein gilt: Die Agentur für Arbeit hilft Ihnen weiter, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (aus der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch III) haben oder wenn Sie weder Anspruch auf Arbeitslosengeld, noch auf Leistungen aus der Grundsicherung haben. Grundsätzlich kann sich jede Person als Ratsuchende bzw. Ratsuchender an die zuständige Agentur für Arbeit wenden, wenn eine Beratung zur (beruflichen) Situation auf dem Ausbildungs-/Arbeitsmarkt gewünscht ist.
Die lokalen Jobcenter helfen weiter, wenn der Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Arbeitslosengeld oder aus Vermögen gedeckt werden kann.
Die Jobcenter gewähren Leistungen zum Lebensunterhalt sowie Kosten der Unterkunft (Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II - Steuermittel). Sie unterstützen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Neben dem Arbeitslosengeld II können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Mehrbedarfe (im Fall von zum Beispiel Schwangerschaft, Alleinerziehung) sowie Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt oder für mehrtägige Klassenfahrten gewährt werden.
Empfängerinnen und Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II) können außerdem bei ihrem zuständigen JobCenter oder Sozialamt bzw. dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen MobilPass bekommen - und damit ihre Tickets für Bus und Bahn mit Rabatt kaufen.
Ziel sowohl der Agentur für Arbeit als auch der Jobcenter ist es, die Kundinnen und Kunden wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dabei werden sie umfassend unterstützt, informiert, beraten, vermittelt und bei Bedarf qualifiziert. Dies kann über verschiedene Wege wie zum Beispiel die Förderung von beruflicher Weiterbildung oder die Zahlung von Eingliederungszuschüssen geschehen. Durch die Jobcenter können zusätzlich kommunale Leistungen wie psychosoziale Beratung, Suchtberatung oder Schuldnerberatung abgedeckt werden.