Förderprogramm zur Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
*** Bitte beachten Sie, dass ein vorangegangener individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zwingende Voraussetzung für diese Förderung ist. ***
Die Förderung der Umsetzung einer Maßnahme auf dem individuellen Sanierungsfahrplan erfolgt durch eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 10 Prozent, max. 5.000 Euro. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt erst nach vollständiger Einreichung aller gemäß der Förderrichtlinie benötigten Unterlagen und Belege durch die antragstellende Person sowie nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis.
Förderfähig ist eine Sanierungsmaßnahme aus einer zuvor stattgefunden Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude. Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Förderfähig sind Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplans, die in folgende Themenbereiche fallen:
- Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
- Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
- Heizungsoptimierung
Der Förderzeitraum gilt für Maßnahmen vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2025 . Eine rückwirkende Förderung ist ab dem 01.07.2023 möglich. Sofern die haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgebraucht sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Bei vorangegangener Inanspruchnahme anderer Förderungen des Bundes und Landes ist eine Kumulierbarkeit des genutzten Förderprogramms zwingende Voraussetzung.
Fördermittel-Hotline
Telefon: 02202 13 3250
Servicezeiten der Fördermittel-Hotline:
dienstags: 9:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags: 9:00 bis 12:00 Uhr