Die Künstlerinnen und Künstler entscheiden, wie sie sich in den kurzen Video-Clips präsentieren. Die Clips sollten nicht länger als circa 30 Sekunden dauern – fast alles ist in dieser Zeit erlaubt. . Zusätzlich wird ein kurzer „Teaser“ zur Künstlerin oder dem Künstler, dem Kulturort, der Institution oder den Arbeiten veröffentlicht, der nicht länger als 200 Zeichen sein sollte. Für den direkten Kontakt zu den Kulturschaffenden kann auch auf deren Homepage verlinkt werden.Wichtig ist, dass die Arbeiten, Institutionen und Kulturorte erlebbar werden.
Der Rheinisch-Bergische Kreis behält sich vor, über die Veröffentlichung zu entscheiden. Mit der Zusendung der Videos erklären sich die Kulturschaffenden bereit, dass die Clips auf den digitalen Kanälen des Rheinisch-Bergischen Kreises veröffentlicht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Videos!