Die Künstlerinnen und Künstler entscheiden, wie sie sich in den kurzen Video-Clips präsentieren – fast alles ist in den 30 Sekunden erlaubt. Wichtig ist, dass die Arbeiten, Institutionen und Kulturorte erlebbar werden.
Der Rheinisch-Bergische Kreis behält sich vor, über die Veröffentlichung zu entscheiden. Mit der Zusendung der Videos erklären sich die Kulturschaffenden bereit, dass die Clips auf den digitalen Kanälen des Rheinisch-Bergischen Kreises veröffentlicht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Videos!