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Die Behörde

Die Kreisverwaltung

"Nun, wenn es Kreise nicht gäbe, müsste man sie erfinden"
- hat Bundespräsident Johannes Rau einmal gesagt.

Kreise sichern nicht nur die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Verwaltung in der Region, sie sind gleichzeitig auch Bindeglied zwischen Kommunen, Land und Bund. Sie haben die wichtige Aufgabe, die Leistungs- und Verwaltungsunterschiede zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auszugleichen. In unserem Land gibt es zwischen den Städten und Gemeinden oft große Unterschiede, die eine regionale Verwaltungseinheit, wie die Kreise es sind, unentbehrlich machen. Soziale Sicherung und Altenpflege, Gesundheits-, Umweltschutz und Abfallentsorgung, um nur einige Beispiele zu nennen, sind Aufgaben für die Kreise nach wie vor gebraucht werden. Und letztendlich rückt die Wirtschaftförderung auf Kreisebene immer mehr in den Vordergrund. Der Rheinisch-Bergische Kreis verfügt über eine ganze Menge Vorzüge!