Der Nahverkehrsplan für Rhein-Berg
Die Grundlagen des ÖPNV im Kreis werden vom Kreistag beschlossen und in einem Nahverkehrsplan festgehalten. Aktuell wird der Nahverkehrsplan neu aufgestellt.
In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für den ÖPNV stark verändert. Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises hat daher am 10.10.2024 die Kreisverwaltung beauftragt, eine Neuaufstellung des Nahverkehrsplans in die Wege zu leiten.
Ein Nahverkehrsplan ist verpflichtend und muss verschiedene rechtliche Anforderungen erfüllen. Insbesondere definiert er den Umfang und die Qualität des Verkehrsangebots. Übergeordnete Planungen werden ebenso berücksichtigt wie etwa die Themen Barrierefreiheit, Sicherheit, Klimaschutz und Tourismus.
Aktuell werden die Grundlagen für die Neuaufstellung erarbeitet. Dieser Prozess findet im engen Austausch mit den kreisangehörigen und benachbarten Kommunen, den im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen sowie zahlreichen weiteren Akteuren statt. Die Beschlussfassung über den künftigen Nahverkehrsplan wird für Mitte 2028 angestrebt. Zuvor wird es eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit geben.
- 10.10.2024: Beschluss des Kreistags zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
- 15.05.2025: Bestätigung übergeordneter Ziele als Arbeitsgrundlage durch den Ausschuss für Verkehr und Bauen
- Juli 2025 (geplant): Ausschreibung externer Dienstleistungen für den Erarbeitungsprozess