Bezirksregierung genehmigt den Haushalt des Rheinisch-Bergischen Kreises ohne Auflagen
von links nach rechts: Marc Langen, Finanzaufsicht Bezirksregierung Köln, Daniel Lübben, Leiter Abteilung Kommunales und Wirtschaft der Bezirksregierung Köln, Stephan Santelmann, Landrat Rheinisch-Bergischer Kreis, Marc Beer, Kämmerer Rheinisch-Bergischer Kreis Copyright: Frank Dudley / Rheinisch-Bergischer KreisDie Bezirksregierung Köln hat als Aufsichtsbehörde den Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2025/2026 und das Haushaltssicherungskonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises ohne Auflagen genehmigt. Lediglich Anmerkungen zur Umsetzung wurden gemacht: So wird der Kreis zum Beispiel dazu aufgefordert, die Aufsichtsbehörde jährlich über den Stand der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes zu informieren. Der Verzehr der allgemeinen Rücklage aus Gründen der Rücksichtnahme auf die kreisangehörigen Kommunen ist für die Bezirksregierung vertretbar. „Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt sich seiner finanziellen Verantwortung und handelt mit Strategie“, betont Landrat Stephan Santelmann zu der Genehmigung. „Die Bezirksregierung hat unsere Anstrengungen mit ihrer Entscheidung vollumfänglich gewürdigt und unsere Finanzplanungen genehmigt. Das freut mich und bestätigt den guten gemeinsamen Weg von Politik und Verwaltung im Kreis.“
Kreisumlage für 2026 steigt an
Für den genehmigten Etat von 518.883.673 Euro und Erträgen von 487.021.720 Euro in 2025 plant der Rheinisch-Bergische Kreis mit einem Fehlbetrag von 31.861.953 Euro. 9.908.700 Euro werden aus der Ausgleichsrücklage und 21.953.253 Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen. Im Jahr 2026 wird mit Aufwendungen von 513.372.460 Euro inklusive eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 5.015.578 Euro geplant. Die Erträge belaufen sich auf 505.643.014 Euro. Die Differenz in Höhe von 2.713.868 Euro wird wiederum der allgemeinen Rücklage entnommen. Daher wird es für das Jahr 2026 unvermeidlich, die Kreisumlage von 35,50 auf 37,30 Prozent zu erhöhen.
Mit der erfolgten Genehmigung kann der Kreis nun die anstehenden Aufgaben und Projekte umsetzen: Für Fachämter und Dienststellen sowie alle Partner, Wirtschaftsunternehmen, Träger und weitere Akteure, mit denen der Kreis zusammenarbeitet, bietet die Genehmigung Planungssicherheit innerhalb eines verlässlichen finanziellen Rahmens.
Eine Hauptursache für die desaströse finanzielle Situation der kommunalen Ebene liegt darin begründet, dass Land und Bund immer mehr Aufgaben an die Kommunen übertragen, diese jedoch nicht oder nicht ausreichend gegenfinanzieren. Der Rheinisch-Bergische Kreis arbeitet deshalb auch nach der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2025/2026 kontinuierlich an weiteren Konsolidierungsmaßnahmen.
Im Bild von links nach rechts:
Marc Langen, Finanzaufsicht Bezirksregierung Köln, Daniel Lübben, Leiter Abteilung Kommunales und Wirtschaft der Bezirksregierung Köln, Stephan Santelmann, Landrat Rheinisch-Bergischer Kreis, Marc Beer, Kämmerer Rheinisch-Bergischer Kreis
Copyright: Frank Dudley / Rheinisch-Bergischer Kreis
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