Afrikanische Schweinepest rückt näher: Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises bittet um erhöhte Aufmerksamkeit
Am 14. Juni wurde im Kreis Olpe der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein amtlich festgestellt. Zwischenzeitlich wurden dort weitere Wildschweine gefunden und positiv auf den Erreger getestet. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind aktuell noch keine Fälle bekannt. Trotzdem bittet das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises Jagdrevierinhaberinnen und -inhaber, Jägerinnen und Jäger, Halterinnen und Halter von Hausschweinen sowie Waldbesucherinnen und -besucher um erhöhte Aufmerksamkeit.
Wer ein totes Wildschwein findet, sollte dieses umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, damit im Rahmen der weiteren Untersuchungen die Todesursache festgestellt werden kann. Die Jagdausübungsberechtigten sollen wie auch schon in den vergangenen Jahren von jedem erlegten Wildschwein Blutproben entnehmen. Wenn die Blutröhrchen ausgegangen sind, können diese bei der Unteren Jagdbehörde angefordert beziehungsweise abgeholt werden. „Der Ausbruch der ASP im Kreis Olpe zeigt, wie rasch das Virus auch unsere Wild- und Hausschweine gefährden kann,“ so der Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig, „da ist es beruhigend, dass wir die Bekämpfungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren immer wieder geübt haben.“
Maßnahmen gegen weitere Verbreitung
Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, ist es wichtig, die Tiere, die an der ASP verendet sind, rasch zu bergen. Zudem braucht es eine Abschätzung durch Expertinnen und Experten, wie weit die Seuche bereits vorgedrungen sein kann. Wenn diese erste Risikoeinschätzung erfolgt ist, wird um den Fundort eine Restriktionszone eingerichtet. Dies ist auch so im Kreis Olpe geschehen. Innerhalb dieser Zone werden umfangreiche Maßnahmen erlassen, die eine weitere Verbreitung der Seuche verhindern sollen. Dazu zählen beispielsweise ein Jagdverbot, ein Betretungsverbot von Wäldern außerhalb der Wege oder aber das Verbot, Hunde von der Leine zu lassen.
„Es ist ein Stück weit beruhigend, dass die Jägerschaft im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits seit vielen Jahren Blutproben der erlegten Wildschweine entnimmt. So handelt es sich um ein eingespieltes Vorgehen. Wenn jetzt auch alle Spaziergängerinnen und Spaziergänger mit aufmerksamen Augen durch den Wald gehen und uns tot aufgefundene Wildschweine umgehend melden, dann müssten wir einer Einschleppung der Seuche rasch auf die Schliche kommen“, so der Kreisveterinär, „denn es gilt: Je länger die Seuche Zeit hat sich auszubreiten und neue Wildschweine zu infizieren, desto schwieriger und aufwändiger wird die Bekämpfung.“
Schweinehaltung beim Veterinäramt melden
Darüber hinaus sollen sich die Halterinnen und -halter von Hausschweinen, Hängebauchschweinen, Minipigs sowie Wildschweinen in Gatterhaltung, soweit noch nicht geschehen, umgehend beim Veterinäramt melden. Bei diesen Haltungen ist wichtig, dass jeglicher Kontakt mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird, sei es durch eine hermetisch abriegelnde Umzäunung, sei es durch eine wildschweinsichere Lagerung von Futter und Einstreu. „Das Virus haftet gern auch einmal unter den Schuhsohlen, deshalb kommt dem Wechsel des Schuhzeugs und der Arbeitskleidung beim Betreten der Stallungen eine besondere Bedeutung zu,“ erklärt Dr. Thomas Mönig. „Wir haben alle uns bekannten Schweinehalter jetzt noch einmal angeschrieben und um dringende Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen gebeten.“
Auch alle Waldbesucher sind dazu aufgerufen, keine Lebensmittel im Wald zurückzulassen. Alle Speisereste sollten wieder mit nach Hause genommen und dort ordnungsgemäß entsorgt werden. Rohschinken, Wildsalami und andere Erzeugnisse, die keinen Erhitzungsprozess durchlaufen haben, können den Erreger enthalten. Werden diese von Wild- oder Hausschweinen gefressen, kann das bei ihnen zum Ausbruch der Erkrankung führen.
Anzeigepflicht für ASP
Bei der ASP handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Haus- und Wildschweine betrifft und für die befallenen Tiere beinahe immer tödlich verläuft. Der Mensch ist nicht betroffen und kann sich nicht bei den Tieren anstecken. Der Erreger, ein Virus, stammt ursprünglich aus Afrika und wurde durch den Menschen mit unachtsam entsorgten Schiffsabfällen nach Europa eingeschleppt. Eine Ansteckung ist durch direkten Kontakt der Tiere untereinander oder aber durch den Kontakt mit kontaminierten Lebensmitteln möglich. Seit 2014 hat sich die Seuche innerhalb der Europäischen Union ausgebreitet, in 2024 kam es im Rhein-Main-Gebiet zu einem Ausbruchsgeschehen, dass sich mittlerweile auf die drei Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erstreckt. Der neue Ausbruchsort im Kreis Olpe befindet sich ungefähr 120 Kilometer entfernt von den Fällen in Hessen. Ob es hier Zusammenhänge gibt, müssen die weiteren Untersuchungen zeigen.
Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02202/13-2815 oder auch per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de.
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