Schutz des Wipperkottens in Leichlingen und des umliegenden Naturschutzgebiets an der Wupper
Foto: Joachim RiegerDer Wipperkotten ist eines der letzten erhaltenen Schleiferkotten-Ensembles im Bergischen Land. Er ist nicht nur ein wertvolles kulturhistorisches Denkmal, sondern liegt zugleich in einem besonders sensiblen Abschnitt des Naturschutzgebiets Wupper und Wupperhänge mit Seitensiefen entlang der Wupper. Leider kommt es in jüngerer Zeit vermehrt zu unerlaubtem Betreten des Wehrs in der Wupper sowie zu Störungen im empfindlichen Uferbereich der Wupper. Diese Eingriffe – auch wenn sie meist nicht in böser Absicht erfolgen – können sowohl das Denkmal selbst als auch das ökologische Gleichgewicht der Umgebung empfindlich gefährden. Um sowohl Flora und Fauna als auch das denkmalgeschützte Gelände samt Bauwerken zu schützen und zu bewahren, ist es wichtig, die dort geltenden Regelungen zu kennen und sich daran zu halten. Diese sind:
· Das Betreten des denkmalgeschützten Wehrs ist aus Sicherheits- und Erhaltungsgründen nicht gestattet.
· Es dürfen keine Steine entnommen oder umgelagert werden.
· Das Ufer der Wupper um das Wehr herum ist besonders schützenswert. Das Betreten der Uferbereiche ist nicht erlaubt.
· Die Tierwelt darf nicht gestört werden.
· Die Wupper ist kein Badegewässer. Baden in der Wupper ist daher verboten – mehr Infos dazu gibt es beim Wupperverband (https://www.wupperverband.de/service/freizeit/baden/baden-wupper). Legale Bademöglichkeiten bestehen in Freibädern wie dem Blütenbad Leichlingen und auch in diversen Talsperren: Bever-, Wupper-, Brucher- und Lingese-Talsperre.
· Müll darf nicht einfach weggeworfen werden, sondern muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
Aus diesen Gründen sind die Regelungen so wichtig
Der Wipperkotten steht als technisches Denkmal unter besonderem Schutz. Als Zeugnis jahrhundertealter Handwerksgeschichte bietet er faszinierende Einblicke in die Lebens- und Arbeitswelt vergangener Generationen. Bei dem aus Bruchsteinen lose aufgeschichteten Wehr handelt es sich um ein technisch exakt ausgeklügeltes Bauwerk, das dafür sorgt, das Wasserrad des Wipperkottens mit ausreichend Wasser zu versorgen. Es ist keinesfalls nur ein wahrlosaufgeschichteter Steinhaufen. Das Herausnehmen auch nur einzelner Steine schädigt das Bauwerk und schränkt seine Funktionsfähigkeit ein. Gleichzeitig ist das umliegende Gelände Teil eines ausgewiesenen Naturschutzgebiets, das zahlreichen seltenen Tierarten, wie zum Beispiel Eisvogel und Flussuferläufer, als Rückzugsort dient. Sie reagieren sehr störungsempfindlich. Laichplätze von Fischen wie der Groppe können beim Betreten des Flussbetts zerstört werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Flusslandschaft für den Naturschutz, ist das Gebiet um den Wipperkotten Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000.
Die Stadt Solingen, die Stadt Leichlingen und der Rheinisch-Bergische Kreis bitten daher alle Besucherinnen und Besucher darum, den Wipperkotten und seine Umgebung mit dem nötigen Respekt zu behandeln. Auch regelmäßige Kontrollen werden vor Ort durchgeführt.
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