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Hasenpest erstmals im Rheinisch-Bergischen Kreis nachgewiesen – besondere Vorsicht für Jägerinnen und Jäger geboten

Die Hasenpest hat den Rheinisch-Bergischen Kreis erreicht. Am vergangenen Freitag wurde in Overath bei einem verendeten Hasen der Erreger der Tularämie, auch als Hasenpest bezeichnet, nachgewiesen.

Ein Gartenbesitzer hatte den offensichtlich kranken Hasen in seinem Garten gesehen und den zuständigen Jäger benachrichtigt. Dieser nahm Kontakt mit dem Veterinäramt auf, sodass das Tier zügig untersucht werden konnte. „Ich bin froh, dass der Jäger uns den toten Hasen zur Untersuchung überbracht hat“, so Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig, „dadurch wissen wir, dass der Erreger jetzt auch bei uns im Bergischen Land angekommen ist. Denn bereits seit einigen Jahren ist die Hasenpest auf dem Vormarsch.“

Krankheit befällt vorwiegend Nager – Tiere nicht anfassen

Die Tularämie wird durch ein Stäbchenbakterium verursacht. In erster Linie sind von der Krankheit Hasen, Kaninchen und weitere Nagetiere betroffen, jedoch kann sie auch auf andere Tiere oder Menschen übertragen werden. Infizierte Hasen sind apathisch, verlieren ihre Scheu und den Fluchtdrang. Sie haben Fieber, eine hohe Atemfrequenz und verenden meist innerhalb weniger Tage an einer Sepsis, bei chronischem Verlauf magern sie stark ab.

Auch der Mensch kann sich anstecken. Zu einer Übertragung auf den Menschen kommt es über Haut- und Schleimhautkontakt mit einem infizierten Tier oder durch nicht ausreichend erhitztes Hasenfleisch. Der Erreger ist sehr widerstandfähig, das Einfrieren tötet ihn nicht ab. 

Mit dem Bakterium belasteter Staub oder Tröpfchen, die beim Entfernen der Eingeweide der Hasen entstehen, können das Bakterium übertragen. Bei Menschen treten nach zwei Tagen bis zu zwei Wochen grippeähnliche Symptome mit Fieber, oft in Verbindung mit Erbrechen, Durchfall oder Atemnot, auf. Auch schlecht heilende Hautwunden können Zeichen einer Infektion sein. Eine geringe

Ansteckungsgefahr besteht auch für Hunde. Diese sollten von toten oder offensichtlich kranken Hasen ferngehalten werden. 

„Seit einigen Jahren weiß man, dass der Erreger in einigen Jagdrevieren offensichtlich gehäuft vorkommt. Jägerinnen und Jäger, die um das Vorkommen des Erregers im eigenen Jagdrevier wissen, können sich leichter schützen. Denn es gilt auch hier: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“, so der Kreisveterinär. In diesen Jagdrevieren sollten bei der Entfernung der Eingeweide bei erlegten Hasen aus Vorsichtsgründen Einmalhandschuhe und Atemmaske getragen und auf Veränderungen an den inneren Organen geachtet werden. 

Generell gilt, dass Feldhasen, die ohne Scheu am Wegesrand sitzen, nicht angefasst werden sollten. Dass sie ihre Scheu verloren haben, könnte ein Hinweis auf die Erkrankung sein.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02202/13-2815 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de 


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