Reitkennzeichen: Pflicht für Reiterinnen und Reiter in der freien Landschaft im Rheinisch-Bergischen Kreis - Jetzt beantragen

Wer in der freien Landschaft im Kreisgebiet reiten möchte, benötigt ein gültiges Reitkennzeichen mit aktueller Jahresplakette. Der Rheinisch-Bergische Kreis erinnert daher alle Pferdehalterinnen und -halter daran, rechtzeitig die erforderlichen Kennzeichen oder Verlängerungen zu beantragen. Diese Reitplaketten werden wie jedes Jahr Anfang Januar neu versendet.
Das Reiten abseits öffentlicher Straßen und Wege ist ausschließlich gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes beidseitig gut sichtbar ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette befestigt ist. Das Kennzeichen ist halterbezogen und bleibt unabhängig vom Pferd bei der Halterin oder dem Halter. Wer mehrere Pferde besitzt, benötigt für jedes Tier ein separates Kennzeichen. Gültig sind Reitkennzeichen aus allen Bundesländern, sie werden bundesweit gegenseitig anerkannt.
Antragstellung bei Kreisverwaltung und Servicebüros
Die Kennzeichen und Plaketten können bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie in den Servicebüros in Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen beantragt werden. Es müssen nur die Reiterinnen und Reiter einen Antrag stellen, die bisher noch nicht am Verfahren teilnehmen. Wer schon laufend eine Plakette bekommt, muss keine beantragen. Der Versand an diese Gruppe verläuft automatisch.
Die Einnahmen dienen dem Erhalt und der Pflege der Reitwege. Damit fließen die Mittel direkt in die Infrastruktur ein, von der Reiterinnen und Reiter profitieren. Über die Auswahl der zu unterhaltenden Wege entscheiden unter anderem örtliche Reitverbände und Waldeigentümerinnen sowie -eigentümer, die entsprechende Anträge stellen können.
Wer ohne gut sichtbares, gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft, im Wald oder in Schutzgebieten abseits der Wege reitet, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Bild: Rheinisch-Bergischer Kreis
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