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Blauzungenvirus im Eifelkreis Bitburg-Prüm – Einschränkungen auch für den Rheinisch-Bergischen Kreis

Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen und Ziegen im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen ab sofort besondere Regelungen beim Transport von Tieren in bestimmte Gebiete beachten. Grund dafür ist der Ausbruch des Blauzungenvirus vom Serotyp 8, kurz BTV-8, in einem Rinderbestand im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Um betroffene Betriebe muss nach dem Europäischen Tiergesundheitsrecht eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern gebildet werden, in der besondere Verbringungsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen gelten. 
Da der Rheinisch-Bergische Kreis – wie fast der gesamte Regierungsbezirk Köln – innerhalb dieses Radius liegt, ist er direkt von Einschränkungen betroffen. Dies ist besonders für rinderhaltende Betriebe und hier insbesondere für Milchviehbetriebe relevant, da aus diesen regelmäßige Transporte von Tieren in nicht betroffene Gebiete stattfinden. 

Was Halterinnen und Halter jetzt beachten müssen 
Ab sofort müssen Betroffene eine Haltererklärung über eine Behandlung der transportierten Tiere mit einem Mittel zur Abwehr von Stechmücken beim Transport in Gebiete außerhalb der Restriktionszonen mitführen. „Der Klimawandel führt dazu, dass ein weiterer Virustyp unsere Wiederkäuer im Bergischen Land bedroht“, so der Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig. „Zum Glück steht ein Impfstoff gegen diesen neuen Blauzungenvirustyp 8 zur Verfügung. Mit Blick auf die vom Virus hervorgerufenen Krankheitssymptome und Leiden bei den Tieren ist das beruhigend.“ Für Tiere, die mit diesen zugelassenen Impfstoffen korrekt geimpft sind, gibt es zudem beim Transport in nicht betroffene Gebiete zum Teil erhebliche Handelserleichterungen. Die genauen Verbringungsregelungen und die Grenzen der Restriktionszone finden Interessierte auf der Internetseite des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE). Der Mensch ist von der Krankheit nicht betroffen. 

Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises telefonisch unter 02202 13-2815 zur Verfügung. 

Über das Blauzungenvirus
Beim Blauzungenvirus handelt es sich um eine anzeigepflichtige, durch Vektoren – hier blutsaugende Mücken, auch Gnitzen genannt – übertragene Tierseuche. Empfängliche Tierarten sind Haus- und Wildwiederkäuer wie Schafe, Ziegen, Rinder, Rot-,  Reh- und Muffelwild. Diese Wildschafart war im Jahr 2023 besonders in Odenthal betroffen. Eine Übertragung durch direkten Tierkontakt findet nicht statt – die Anzahl der Krankheitsfälle korreliert eng mit der Aktivität der Gnitzen, weshalb insbesondere in den Sommermonaten verstärkt mit dem Auftreten der Blauzungenkrankheit gerechnet werden muss.
Betroffene Tiere zeigen neben allgemeinen Symptomen wie Fieber und Apathie charakteristische Rötungen und Schwellungen der Schleimhäute im Kopfbereich. Auch Blutungen bis hin zu Blaufärbungen im Maulbereich, vor allem der Zunge, verbunden mit erhöhtem Speichelfluss sind möglich. Sind auch die Klauen betroffen, kommt es zu Lahmheit, gekrümmtem Rücken und vermehrtem Liegen. Bei tragenden Tieren kann es zu Aborten kommen. 
Nachdem sich das Blauzungenvirus vom Serotyp 3, kurz BTV-3, seit dem Herbst 2023 rasant bei Rindern, Schafen und Ziegen in Deutschland und Europa ausgebreitet hat, wurde nun im Oktober 2025 zunächst in Baden-Württemberg, dann auch in Bayern und im Saarland der Serotyp 8 in Rinderbeständen nachgewiesen. Wie auch schon bei BTV-3, das weiterhin im gesamten Bundesgebiet zirkuliert, empfiehlt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW dringlich, empfängliche Tierarten gegen BTV-3 und nunmehr auch gegen BTV-8 impfen zu lassen, um die Tiere vor schweren klinischen Verläufen zu schützen. Grundimmunisierungen und Wiederholungsimpfungen sollten bis spätestens Mai eines Jahres abgeschlossen sein, da dann mit einer vermehrten Aktivität der Gnitzen zu rechnen ist.

 

 


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