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Einsparungen im ÖPNV: Kreisverwaltung schlägt Maßnahmenpaket für die Haushaltskonsolidierung mit jährlichem Einsparpotenzial von rund 1,7 Millionen Euro vor

Der Rheinisch-Bergische Kreis setzt seine im Jahr 2024 beschlossene Haushaltskonsolidierung fort. Bis zum Jahr 2029 sollen im Bereich des Öffentlichen 
Personennahverkehrs (ÖPNV) insgesamt rund 19 Millionen Euro eingespart werden. Um die  Konsolidierungsziele im ÖPNV zu erreichen, hat die Kreisverwaltung nun im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Bereits im Jahr 2024 hatte der interfraktionelle Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung Einsparziele für den Bereich ÖPNV festgelegt. Diese wurden im Haushalt 2025/2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 berücksichtigt. Über das Maßnahmenpaket wird der Kreistag am 26. März abstimmen.
Maßnahmenpaket Haushaltskonsolidierung
Das Maßnahmenpaket umfasst 36 Einzelmaßnahmen, die ab Mitte 2026 schrittweise umgesetzt werden,mit dem Ziel, ein jährliches Einsparpotenzial von rund 1,7 Millionen Euro zu erzielen. Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets liegt dabei in der kreisweiten Anpassung des Angebotes in den sogenannten Tagesrandlagen – also im frühen Morgen- und späten Abendverkehr - zu denen die Fahrgastnachfrage gering ausfällt.
Die 36 Maßnahmen lassen sich fünf Kategorien zuordnen: Optimierung des Vertriebs, Anpassungen im Freizeitverkehr, betriebliche oder nachfrageorientierte Optimierungen, Reduzierung von Parallelverkehren sowie eine Ausweitung des TaxiBus-Angebots. Da viele Maßnahmen erst im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt werden können, fällt die Einsparung im ersten Jahr entsprechend geringer aus.
Weitere Maßnahmenpakete folgen
Da das prognostizierte Einsparpotenzial für 2026 nicht ausreicht, um die jährlichen Konsolidierungsziele bis 2029 zu erreichen, soll die Verwaltung durch den Kreistag beauftragt werden, weitere Maßnahmenpakete für die Jahre ab 2027 zu entwickeln. Hierbei sind punktuelle Optimierungsmöglichkeiten entsprechend der Nachfrage weitestgehend ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund werden auch systemische Angebotsreduzierungen geprüft werden müssen, um das Risiko weiterer Finanzierungslücken zu minimieren. Da die Ergebnisse des Nahverkehrsplans allerdings
voraussichtlich erst Ende 2028 vorliegen werden, müssen aus dieser Prüfung resultierende Maßnahmen im Vorgriff umgesetzt werden. Zwischenzeitliche Erkenntnisse aus dem Prozess zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans werden jedoch in die Planungen mit einfließen.
Mit dem Nahverkehrsplan wird angesichts der angespannten Lage der kommunalen Haushalte auch das Ziel verfolgt, Effizienzsteigerungen beim Einsatz finanzieller Mittel zu realisieren durch Standardisierung, Digitalisierung sowie punktuelle und systemische Optimierungen. Zudem wird ein Fokus auf die Zuverlässigkeit des ÖPNV gelegt. Der Prozess zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes ist im Jahr 2025 gestartet worden und läuft bis zum Jahr 2029, in dem die Maßnahmen des Nahverkehrsplanes planmäßig wirksam werden. In enger Kooperation mit den Kommunen und Verkehrsunternehmen soll eine tragfähige Balance zwischen Kosteneinsparungen und einem weiterhin attraktiven ÖPNV-Angebot gelingen.


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