Wichtiger Schritt zur Sicherung der stationären Jugendhilfe: Jugendwohngemeinschaft Spitze geht in die Trägerschaft des Kreises über
Seit dem 1. August betreibt der Rheinisch-Bergische Kreis eine eigene stationären Jugendhilfeeinrichtung, die Jugendwohngemeinschaft (JWG) Spitze in Kürten. „Innerhalb von nur sechs Wochen ist es gelungen, die JWG-Spitze in die Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises zu überführen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Weiterentwicklung der stationären Jugendhilfe im Kreisgebiet“, betont der Leiter des Jugendamts, Thomas Straßer. Die Einrichtung sei unmittelbar nach der Übernahme handlungsfähig gewesen und hätte bereits drei Kinder in Obhut nehmen können. Eine besondere Bedeutung kommt der JWG zu, da sie das Kreisjugendamt in die Lage versetzt, Kinder, die Obhut genommen werden mussten, schnell und gut unterzubringen. Zuvor war es für die Mitarbeitenden oftmals eine Herausforderung, einen passenden Platz zu finden.
Nachdem der bisherige Trägerverein der Jugendhilfeeinrichtung seine Liquidation beschlossen hatte, stand das wichtige Jugendhilfeangebot vor einer ungewissen Zukunft. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis war das Ziel klar: Die Einrichtung sollte erhalten, die vorhandene Betreuungsstruktur gesichert und möglichst ohne Unterbrechung in Kreisträgerschaft fortgeführt werden. Nach dem Kreistagsbeschluss vom 11. Juni blieben dafür lediglich sechs Wochen. In dieser kurzen Zeit mussten zahlreiche Fragen geklärt werden: Wie können die Beschäftigten übernommen werden? Wie werden Nutzung und spätere Übertragung des Gebäudes geregelt? Was geschieht mit Inventar, Unterlagen und laufenden Verpflichtungen? Und welche Vereinbarungen müssen geschlossen werden, damit der Übergang rechtlich abgesichert ist?
In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche fachliche, organisatorische, personalwirtschaftliche und rechtliche Fragen abgestimmt. Durch das enge und konstruktive Zusammenwirken der beteiligten Verwaltungsbereiche sowie des bisherigen Trägers konnte der Übergang zügig und reibungslos umgesetzt werden. Jürgen Langenbucher, Dezernent für Bildung, Soziales, Inklusion, Gesundheit, Familie und Jugend, hebt die gute Zusammenarbeit hervor: „Der entscheidende Erfolgsfaktor war, dass alle beteiligten Bereiche das Ziel geteilt haben, die Einrichtung zu sichern. Einfach toll.“
Ein Schwerpunkt lag auf der Sicherstellung der personellen Stabilität. Allen zum Zeitpunkt des Übergangs beschäftigten Mitarbeitenden wurde ein Arbeitsangebot unterbreitet. Acht der neun Fachkräfte haben dieses angenommen und die erforderlichen Erklärungen unterzeichnet. Damit bleibt die pädagogische Kontinuität weitgehend erhalten.
Erste eigene stationäre Jugendhilfeeinrichtung des Kreises
Mit der Übernahme verfügt der Rheinisch‑Bergische Kreis erstmals über eine eigene stationäre Jugendhilfeeinrichtung. Dies entspricht der Zielsetzung, vorhandene Kapazitäten zu sichern und insbesondere für Kinder und Jugendliche aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes nutzbar zu machen.
Die JWG Spitze soll künftig dauerhaft fachlich hochwertig, organisatorisch verlässlich und wirtschaftlich tragfähig betrieben werden – als wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe im Kreis.
Nun richtet sich der Blick auf die langfristige Stabilisierung der Einrichtung und ihre weitere Einbindung in die Strukturen des Kreises. Aktuell laufen Auswahlverfahren für zusätzliche pädagogische Fachkräfte. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften der Einrichtung und des Jugendamts weiter gestärkt werden.
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