„Alles hat ein Ende – auch Ihr Führerschein“ – Jetzt das Dokument umtauschen
Der Führerschein steckt im Portemonnaie, man fährt damit seit Jahren – und plötzlich ist er abgelaufen? Der Rheinisch-Bergische Kreis erinnert daran, dass die nächste Umtauschfrist für Führerscheine näher rückt. Bis zum 19. Januar 2027 müssen EU-Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum von 2002 bis 2004 gegen neue ausgetauscht werden. Denn „alles hat ein Ende – auch Ihr Führerschein.“
Damit die Zeit nicht davonläuft, sollten Bürgerinnen und Bürger den Umtausch jetzt in Angriff nehmen und nicht bis zum Stichtag warten. Denn wer nach dem 19. Januar 2027 noch mit dem alten Dokument unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Und auch im Ausland kann ein abgelaufener Führerschein für Ärger sorgen – etwa bei einer Kontrolle oder beim Mieten eines Autos. Ebenso drohen dort oftmals empfindlich hohe Strafen.
Die Fahrerlaubnis bleibt unabhängig vom Umtausch bestehen, lediglich das Dokument wird ersetzt. Daher rät die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises: lieber jetzt handeln als später lange warten. Erfahrungsgemäß gehen die Antragszahlen zum Ende der Frist deutlich nach oben und es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
Den Termin für den Umtausch können Bürgerinnen und Bürger über die Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises vereinbaren. Dazu müssen Personalausweis, alter Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto mitgebracht werden. Die Gebühr beträgt 33,50 Euro.
Und wer für den Umtausch nicht extra ins Kreishaus kommen möchte, hat eine Alternative. Der Antrag kann auch beim örtlichen Bürgerbüro gestellt werden.
Wann ist mein Führerschein dran?
Auch die anderen Kartenführerscheine sind nach und nach an der Reihe. Führerscheine, die nach 2004 ausgestellt wurden, müssen abhängig vom Ausstellungsjahr schrittweise bis 2033 umgetauscht werden. Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine eigene Frist. Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Wer wissen möchte, wann der eigene Führerschein dran ist und was für den Umtausch benötigt wird, findet alle Informationen auf rbk-direkt.de unter dem Stichwort „Umtausch Führerschein“.
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