Rheinisch-Bergischer Kreis verbietet Verkauf von tabakfreien Nikotinbeuteln – Gesundheitliche Risiken besonders für junge Menschen
Der Rheinisch-Bergische Kreis hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Verkaufs von tabakfreien Nikotinbeuteln, sogenannten Nicotine Pouches, erlassen. „Damit machen wir einen wichtigen Schritt, um gerade Kinder und Jugendliche vor Produkten zu schützen, die ein erhebliches Suchtpotenzial haben und gesundheitliche Risiken mit sich bringen können“, erklärt Dr. Thomas Mönig, Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
Tabakfreie Nikotinbeutel, die als Lebensmittel gelten, sind kleine Beutel aus Zellstoff, die Nikotin, verschiedene Zusatzstoffe und Aromen enthalten können. Die Beutel werden in der Mundhöhle, beispielsweise zwischen Oberlippe und Zahnfleisch oder in der Wangentasche, platziert. Das enthaltene Nikotin wird durch den Speichel gelöst und über die Mundschleimhaut aufgenommen. Ein Teil kann zudem hinuntergeschluckt und anschließend über den Magen-Darm-Trakt in den Körper gelangen.
Dies ist problematisch, da Nikotin ein Stoff mit hohem Abhängigkeitspotenzial ein. Es kann Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System haben und bei einer hohen Aufnahme Vergiftungserscheinungen auslösen. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung bestehen bei tabakfreien Nikotinbeuteln insbesondere Risiken für Kinder und Jugendliche sowie für Menschen, die bislang keine Nikotinprodukte konsumiert haben.
Nicht als Lebensmittel zugelassen
Auch rechtlich sind die Produkte problematisch. Da Nikotin über die Mundhöhle aufgenommen und die Produkte entsprechend verwendet werden, gelten sie als Lebensmittel. Tabakfreie Nikotinbeutel sind als neuartige Lebensmittel – „Novel Food“ – jedoch nicht zugelassen und dürfen daher nach den geltenden europarechtlichen Vorschriften nicht in Verkehr gebracht werden. Zudem werden sie als nicht sichere Lebensmittel beurteilt.
Mit der Allgemeinverfügung setzt der Rheinisch-Bergische Kreis diese rechtlichen Vorgaben um. „Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine wichtige Aufgabe. Mit der Allgemeinverfügung schaffen wir Klarheit und tragen dazu bei, gesundheitliche Gefahren, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, zu reduzieren“, so Dr. Thomas Mönig.
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