Eine Aufgabe mit Sinn: Rheinisch-Bergischer Kreis sucht engagierte Menschen für die rechtliche Betreuung – beruflich oder ehrenamtlich
Wenn Menschen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann eine rechtliche Betreuung notwendig werden. Betreuungspersonen unterstützen beispielsweise bei finanziellen Angelegenheiten, im Kontakt mit Behörden oder bei Fragen rund um Gesundheit und Wohnen. Dabei stehen immer der Wille, die Wünsche und das Wohl der betreuten Person im Mittelpunkt.
Derzeit werden in Deutschland mehr als 1,3 Millionen Menschen rechtlich betreut und der Bedarf wird künftig weiter steigen. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmende Lebenserwartung, veränderte familiäre Strukturen und die Zunahme psychischer Erkrankungen. Der Rheinisch-Bergische Kreis sucht daher engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen möchten – beruflich oder ehrenamtlich.
„Rechtliche Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die zugleich sehr sinnstiftend sein kann. Wer sich engagiert, trägt dazu bei, dass Menschen auch in schwierigen Lebenssituationen ihre Rechte wahrnehmen und möglichst selbstbestimmt leben können“, so Jürgen Langenbucher, Sozialdezernent des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Wer eine rechtliche Betreuung übernehmen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und verantwortungsbewusst sein. Wichtig sind außerdem Offenheit und Toleranz, die Bereitschaft, die Wünsche der betreuten Person zu respektieren, sowie Konfliktfähigkeit und der Wille, sich in neue Themen einzuarbeiten. Ein einwandfreies Führungszeugnis und geordnete finanzielle Verhältnisse sind ebenfalls Voraussetzung.
Interessierte können sich per E-Mail an betreuungsbehoerde@rbk-online.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02202 13-6999 an die Betreuungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises wenden. Zudem informiert der Kreis unter
https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung/4371/ über die Berufsbetreuung und die ehrenamtliche rechtliche Betreuung.
Berufliche Betreuung als abwechslungsreiche Tätigkeit
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer arbeiten freiberuflich und werden von den Betreuungsgerichten bestellt. Voraussetzung ist eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde. Dafür müssen sie unter anderem persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine Berufshaftpflichtversicherung und die erforderliche Sachkunde nachweisen. Die Tätigkeit ist vielseitig und verantwortungsvoll. Je nach gerichtlich festgelegtem Aufgabenkreis kümmern sich Betreuungspersonen beispielsweise um Zahlungen und finanzielle Angelegenheiten, die Kommunikation mit Ämtern, Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherungen oder unterstützen bei Gesundheits-, Wohnungs- und Heimangelegenheiten. Die Vergütung richtet sich nach monatlichen Fallpauschalen. Diese sind abhängig von der Qualifikation der Betreuungsperson, der Dauer der Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthalt und dem Vermögensstatus der betreuten Person.
Eine verantwortungsvolle Aufgabe mit Sinn
Auch wer sich freiwillig engagieren möchte, kann eine rechtliche Betreuung übernehmen. Neben Angehörigen und Freunden kommen dafür auch Menschen infrage, die bislang keine persönliche Verbindung zur betreuten Person hatten. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer geben den betreuten Menschen eine Stimme und unterstützen sie dabei, möglichst selbstbestimmt zu leben. Sie stehen ihnen bei schwierigen Entscheidungen zur Seite und übernehmen die rechtliche Vertretung in den vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen. Dabei sind ehrenamtliche Betreuungspersonen nicht auf sich allein gestellt: Anerkannte Betreuungsvereine, die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht bieten Beratung und Unterstützung. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können ihre notwendigen Auslagen ersetzt bekommen oder eine jährliche Aufwandspauschale erhalten. Diese beträgt derzeit 450 Euro pro Jahr und Betreuung.
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