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Planungsbereich Pflege

Die Pflegeplanung ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Planung von Pflegeinfrastrukturen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Hier wird der Sicherstellungsauftrag für die pflegerische Versorgung gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) umgesetzt.

Die Fachstelle bietet Unterstützung und Beratung bei der Planung, Modernisierung oder dem Umbau einer Pflegeeinrichtung oder eines Quartiersprojektes mit Versorgungsangeboten – sei es ambulant betreute Wohngruppen, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder vollstationäre Einrichtungen. Die Beratung umfasst auch Fördermöglichkeiten nach den Landesgesetzen.

Der Pflegebericht ist Grundlage für die Initiierung und Umsetzung konkreter Maßnahmen und Projekte zur Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen, die im Handlungskonzept Inklusiv wohnen und leben, aktiv altern und versorgt sein im Rheinisch-Bergischen Kreis detailliert dargestellt und veröffentlicht werden.

Aufgaben und Leistungen

  • Örtliche Planung: Erstellung der örtlichen Pflegeplanung gemäß § 7 APG NRW und Vorstellung in den Gremien des Kreises und der Kommunen siehe Pflegebericht 2023
  • Bedarfsbestätigungen: Ausstellung von Bedarfsbestätigungen für geplante Pflegeeinrichtungen zur Unterstützung des Ausbaus der Pflegeinfrastruktur.
  • Bauberatung: Beratung und Begleitung von Investoren, Betreibern und Trägern bei der Planung, dem Umbau und der Modernisierung von Pflegeeinrichtungen, einschließlich alternativer ambulanter Wohnformen.
  • Abstimmungsverfahren: Begleitung durch notwendige Abstimmungsprozesse gemäß APG NRW, inklusive Vorstellung in politischen Gremien.
  • Bestandspflege: Unterstützung der WTG-Behörde bei investiven Ausgaben für ambulante und (teil-)stationäre Wohnformen im Bestand.
  • Finanzierung: Beratung zur Refinanzierung von Baukosten und zum Verfahren mit örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern.
  • Informationen: Bereitstellung von Daten zur Pflegeinfrastruktur und zum Nachfrageverhalten. Details finden Sie im Pflegebericht 2023.
  • Projekte und Netzwerkarbeit: Umsetzung von Projekten zur Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur sowie aktive Teilnahme an Netzwerken und Gremien, z. B. als Ge-schäftsführung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege.

Pflegebericht 2023

Der Pflegebericht 2023 (Örtliche Planung des Rheinisch-Bergischen Kreises für die Jahre 2023-2026) erfüllt den gesetzlichen Auftrag des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen, das eine Bestandsaufnahme der Pflegeangebote, die Prüfung der Bedarfsdeckung und die Betrachtung notwendiger Maßnahmen vorschreibt. Er analysiert demografische Trends, zeigt die erwartete Pflegebedarfsentwicklung und beleuchtet den Fachkräftemangel. Es werden konkrete Bedarfszahlen auf kommunaler und Kreisebene genannt und Verteilungen auf die Wohnplätze der Sozialplanung dargestellt. Handlungsempfehlungen fokussieren auf die Gewinnung von Pflegekräften sowie den Ausbau von Versorgungs- und Präventionsstrukturen. Der Bericht dient Kommunen und Akteuren als Leitfaden zur strategischen Weiterentwicklung der Pflegeangebote.

Hier kann der Pflegebericht heruntergeladen werden: Pflegebericht 2023 - Örtliche Planung des Rheinisch Bergischen Kreises für die Jahre 2023 bis 2026

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