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Teilhabe - Beratung und Leistungen

Für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung halten wir sowohl im Amt für Soziales und Inklusion als auch im Amt für Gesundheitsdienste Hilfen bereit, um das Leben mit der Behinderung zu erleichtern.

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist zuständig für die Leistung Fahrdienst für erwachsene Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr (längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II). Ausnahmen sind Leistungen für Kinder in Einrichtungen von der Geburt bis zur Einschulung (zum Beispiel Einzelfallhilfe in der Kindertagesstätte und der Frühförderung). Hier ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig.

Möglichkeiten der Teilhabe

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