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Warnung und Information der Bevölkerung

Aufgrund von abstrakten oder konkreten Gefahrenlagen wie beispielsweise Unwettern, Großbränden oder Bombenentschärfungen können Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises gewarnt werden. Abhängig von der Art der Gefahrenlage warnen einzelne Behörden auf verschiedenen staatlichen Ebenen im Zusammenhang mit ihrem Fachgebiet. Warnungen können durch Bund und Land erfolgen, weiterhin durch regionale und lokale Behörden wie Polizei und Feuerwehren. Warnungen vor Unwettern erfolgen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD). Bei bestimmten Ereignissen können auch durch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Informationen herausgegeben werden, zum Beispiel im Rahmen von Evakuierungen. Hier gibt es alle Informationen zu Warnungen in NRW.
Eine Warnung verfolgt nicht nur das Ziel die Bevölkerung über eine Gefahrenlage zu warnen. Ergänzend dazu erfolgt auch immer die Weitergabe von Informationen und Handlungsanweisungen.

Entstehung einer Warnung

1) Ereignis
Grundsätzlich kann bei jedem Ereignis gewarnt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei zu häufigen Warnungen der gewünschte Effekt in der Bevölkerung nicht mehr hervorgerufen wird und ein Gewöhnungseffekt eintritt. Beispiele für Ereignisse sind Rauchgase, Extremwetterereignisse oder auch ein Bombenfund.

2) Warnung der Bevölkerung
Bei einer Schadenslage trifft die Einsatzleitung oder der Krisenstab anhand unterschiedlicher Kriterien die Entscheidung, ob zu diesem Ereignis eine Warnung notwendig wird.

3) Warnung wird ausgelöst
Eine Warnung kann über die Leitstelle des Kreises, das Land oder den Bund ausgelöst werden. Hierfür wird sich einem standardisierten Prozess bedient. Je nach Ereignis sind die Warntexte bereits vorbereitet und die Warnmittel vordefiniert. Die Auslösung der Warnmittel selber erfolgt über das vom Bund bereitgestellte Modulare Warnsystem (MoWaS). Eine Ausnahme bilden dabei die Sirenen. Diese werden unabhängig von MoWaS ausgelöst.

4) Versendung der Warnung
Ist die Warnung generiert wird diese ausgelöst. Je nach Verlauf des Ereignisses kann eine erneute Warnung notwendig werden, z.B. weil sich die Lage verändert oder ausgebreitet hat.

5) Entwarnung
Wenn keine Gefahr mehr vorliegt, kann eine Entwarnung erfolgen.

Warnmittel

Die Warnung und Information der Bevölkerung erfolgt unter Ansteuerung von sogenannten Warnmitteln (z.B. Smartphone, Radio, Sirene). Angestrebt wird ein sogenannter Warnmittelmix, indem gleichzeitig über eine Vielzahl von Warnmitteln gewarnt wird. Dieser Warnmittelmix besteht aus möglichst unterschiedlichen Warnmitteln, um einen möglichst hohen Verbreitungsgrad innerhalb der Bevölkerung zu erreichen. Der Ausbau der Warninfrastruktur ist dabei ein stetiger Prozess. Neue Technologien und Bedarfe finden dabei Anwendung und sollen es ermöglichen, dass eine Warnung oder Information die Bevölkerung in allen Alltagssituationen bestmöglich erreicht.
Der Rheinisch-Bergische Kreis arbeitet stetig an der Erweiterung des Warnmittelmixes. Zurzeit erhalten Sie im Kreis Warnungen über folgende Warnmittel:

Sirenen

Basis einer flächendeckenden Warnung der Bevölkerung bleiben, trotz technischer Fortschritte, die Sirenen. Sie dienen als effektivstes Mittel, um einen Weckeffekt bei der Bevölkerung hervorzurufen. Der Ausbau der Sireneninfrastruktur hat im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits begonnen, wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Warn-Apps

Die bundesweit verfügbare Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Daneben gibt es noch die von Fraunhofer Fokus entwickelte KATWARN-App. Beide Apps können Sie kostenfrei runterladen.

Cell Broadcast

Seit 2023 hat der Bund Cell Broadcast eingeführt. Das System bedient sich der Standardtechnologie des Mobilfunknetzes. Wird eine Warnung ausgelöst, erhalten alle Personen, die sich im Gefahrenbereich befinden automatisch eine Warnung einhergehend mit einem schrillen Ton. Voraussetzung zum Erhalt einer Warnung via Cell Broadcast ist die korrekte Einstellung in Ihrem Handy. Nähere Informationen erhalten Sie über diesen Link.

Radio/Fernsehen

Die Leitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises verfügt über die technische Voraussetzung eine Warnung in das laufende Hörfunkprogramm zu sprechen. Radio Berg ist der Katastrophenschutzsender für den Kreis. Empfangen können Sie Radio Berg über folgende Frequenzen:

  • Bergisch Gladbach/ Rösrath: 99,7 MHz
  • Burscheid: 105,2 / 96,9 MHz
  • Kürten, Odenthal, Overath: 105,2 MHz
  • Leichlingen: 96,9 MHz
  • Wermelskirchen: 105,2 / 96,9 MHz
Sollte Radio Berg nicht empfangbar sein können Sie WDR2 (102,4 MHz) einschalten.

Soziale Medien

Verlässliche Informationen erhalten Sie bei Gefahrenlagen in den sozialen Netzwerken von Behörden, Polizei und Feuerwehr.
Ist der Krisenstab im Rheinisch-Bergischen Kreis aktiviert und zusammengetreten, gibt der Stabsbereich "Bevölkerungsinformation und Medienarbeit" (BuMa) weitere Warnungen und aktuelle Presseinformationen heraus. Wenn Sie interessiert sind, können Sie hier den generierten RSS-Feed mit allen Pressemitteilungen des Rheinisch-Bergischen Kreises abonnieren.

Internet

Auf dieser Internetseite erhalten Sie gebündelt alle Meldungen und Hinweise zu Gefahrensituationen.

Warntag

An sogenannten Warntagen werden die vorhandenen Warnsysteme erprobt. An diesen Tagen werden verschiedene Warnmittel gleichzeitig angesteuert um mögliche Lücken zu erkennen und um diese im Verlauf zielgerichtet ausbessern zu können. Darüber hinaus soll das Auslösen der Warnmittel an diesen Tagen dazu beitragen, die Bevölkerung gegenüber der Thematik „Warnung“ zu sensibilisieren und darüber zu informieren.

Warntag

Auslöseuhrzeit

Termin

Landesweiter Warntag

11 Uhr

2. Donnerstag im März

Kreisweiter Warntag

12 Uhr

an einem Samstag im Juni

Bundesweiter Warntag

11 Uhr

2. Donnerstag im September

Kreisweiter Warntag

12 Uhr

an einem Samstag im Dezember

Bundes-/Landesweiter Warntag

Deutschlandweit findet 2-mal jährlich ein Probealarm statt. Diese sind in einem Erlass festgeschrieben. Dieser sieht vor, dass an jedem zweiten Donnerstag im März ein landesweiter Probealarm stattfindet und an jedem zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Probealarm durchgeführt wird. Dabei werden alle Warnmittel, die dem Bund und dem Land zur Verfügung stehen um 11 Uhr getestet. Ergänzt werden diese durch Warnmittel, die den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen.

Kreisweiter Warntag

Der Rheinisch-Bergischen Kreis und auch einige der benachbarten Gebietskörperschaften haben sich dazu entschlossen die Warntage seitens des Bundes und der Landes, um zwei weitere Warntage auf kommunaler Ebene zu ergänzen. Diese Warntage finden jeweils im Juni und Dezember statt.
An diesem Probealarm werden um 12 Uhr die Warnmittel getestet, die der jeweiligen Kommune zur Verfügung steht.
Der Rheinisch-Bergische Kreis testet zurzeit

  • Sirenen
  • Warn-Apps

Alle Warntage werden Medial begleitet, um Sie auf den Probealarm aufmerksam zu machen, und die Bedeutung des Warntages und der Warnmittel aufzuklären.
Nur wenn Sie wissen, was im Falle einer Warnung auf Sie zukommt, können Sie richtig handeln.