Warnung und Information der Bevölkerung
Aufgrund von abstrakten oder konkreten Gefahrenlagen wie beispielsweise Unwettern, Großbränden oder Bombenentschärfungen können Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises gewarnt werden. Abhängig von der Art der Gefahrenlage warnen einzelne Behörden auf verschiedenen staatlichen Ebenen im Zusammenhang mit ihrem Fachgebiet. Warnungen können durch Bund und Land erfolgen, weiterhin durch regionale und lokale Behörden wie Polizei und Feuerwehren. Warnungen vor Unwettern erfolgen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD). Bei bestimmten Ereignissen können auch durch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Informationen herausgegeben werden, zum Beispiel im Rahmen von Evakuierungen. Hier gibt es alle Informationen zu Warnungen in NRW.
Eine Warnung verfolgt nicht nur das Ziel die Bevölkerung über eine Gefahrenlage zu warnen. Ergänzend dazu erfolgt auch immer die Weitergabe von Informationen und Handlungsanweisungen.