Baulast und Baulastenverzeichnis
Eine Baulast ist die freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers zu Gunsten eines anderen Baugrundstücks.
Sie dient der Beseitigung öffentlich-rechtlicher Hindernisse, weil dadurch erst die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung geschaffen werden. Die Baulasterklärung ist schriftlich vor der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzugeben und von ihr öffentlich-rechtlich zu beurkunden.
Die Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises führt das Baulastenverzeichnis für die Stadt Burscheid sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal.
Die anderen Kommunen finden Sie auf der Kommunenkarte unter "Verwandte Services".
Für die Eintragung einer Baulast werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:
1. Baulastantrag
2. Einen amtlichen Lageplan in vierfacher Ausfertigung und aktuellem Datum.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, ist es in jedem Fall ratsam sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über eingetragene Baulasten zu erkundigen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, beraten Sie die Mitarbeiter vor Ort gerne.
Gebühren
Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis kostet zwischen 50 Euro und 250 Euro.
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