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Straßenschaden melden

Schäden an Straßen werden dem zuständigen Straßenbaulastträger gemeldet. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Klassifizierung der Straße als Bundes-, Landes-, Kreis- oder Stadt bzw. Gemeindestraße. Eine Übersicht der klassifizierten Straßen finden Sie im Geoportal unter verwandte Services.


Verkehrsteilnehmer haben die Möglichkeit, Straßenschäden zu melden. Verantwortlich für den Straßenzustand sind die Straßenbaulastträger. Dies sind für die Stadt- und Gemeindestraßen und für die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten die Städte und Gemeinden. Für die Bundes- und Landesstraßen liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßen NRW. Für die Kreisstraßen im Rheinisch-Bergischen Kreis liegt die Zuständigkeit bei der Kreisverwaltung.

Letzte Aktualisierung: 27.05.2019

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