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(c) Fotografie Joachim Rieger

Straßenverkehrsbehörde - Verkehrslenkung

Die Straßenverkehrsbehörde ist für verkehrsregelnde Maßnahmen in der Stadt Burscheid und den Gemeinden Kürten und Odenthal zuständig. Die Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen führen diese Aufgaben in eigener Zuständigkeit durch. Der Rheinisch Bergische Kreis entscheidet in seinem Zuständigkeitsbereich über allgemein gültige verkehrsregelnde Maßnahmen wie die Anordnung von Verkehrszeichen, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen usw. Weiterhin werden spezielle verkehrsregelnde Anordnungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen und Veranstaltungen (Straßenfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen usw.), die im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden sollen, getroffen. Auch Ausnahmegenehmigungen von den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (z.B. Sonntagsfahrverbot, Großraum- und Schwerlastverkehr, Halteverbote usw.) werden erteilt. Anträge zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht und zur Befreiung von der Helmtragepflicht sowie Anträge zur Ausstellung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte (für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde) werden bearbeitet.

Ansprechpartner:

Herr  Klein
Tel.: 0 22 02 13 26 32 
E-Mail-Anfrage

Standorte

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block B, 3. Etage
51469  Bergisch Gladbach
Am Rübezahlwald  7
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