Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr vorhanden (Verlust/Diebstahl)

Sie möchten eine Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I (früher Kraftfahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl beantragen. Dies können Sie persönlich oder durch eine beauftragte Person beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen. Bitte beachten Sie, dass eine Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgesgtellt werden kann, wenn Unterlagen fehlen.


Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Bei einem Diebstahl zusätzlich eine Diebstahlanzeige der Polizeibehörde
- gegebenenfalls Vollmacht

Die Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes ist nur erforderlich, sofern der abhanden 
gekommene Kraftfahrzeugschein vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
12,00 € und 26,00 €.

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.


 

Letzte Aktualisierung: 17.05.2022

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück