Hier erhalten Sie Informationen rund um die Zulassung von Fahrzeugen.
Öffnungszeiten:
Zur besseren Kundensteuerung ist die Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises nur über Termine erreichbar. Termine für die Standorte Bergisch Gladbach und Wermelskirchen können Sie in der Online-Terminvereinbarung beantragen.
Einige Dienstleistungen werden auch in den Servicebüros der Städte und Gemeinden erbracht. Die Öffnungszeiten der Servicebüros richten sich nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Rathauses und den dort geltenden Regelungen zur Erreichbarkeit.
Bergisch Gladbach Wermelskirchen
Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Beachten Sie bitte die abweichenden Öffnungszeiten in den Servicebüros. Viele Dienstleistungen erhalten Sie auch in diesen Büros in den Städten und Gemeinden.