Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Adressänderung im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Sie können Ihre Adresse wegen Umzugs innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises in den Fahrzeugpapieren persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ändern lassen.


Dies können Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach, in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) oder bei dem örtlichen Einwohnermeldeamt erledigen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anschrift in den Fahrzeugpapieren nicht geändert werden kann, wenn Unterlagen fehlen.

Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- Kraftfahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls eine Vollmacht  

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühr für diese Dienstleistung beträgt 11,10 €. 

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück