Im Rahmen der schulischen Inklusion können Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an allgemeinen Schulen lernen und individuell gefördert werden. Viele Schulen im Rheinisch-Bergischen Kreis haben damit bereits langjährige Erfahrung.
Dennoch bringt Inklusion in der Schule viele Fragen mit sich. Mit diesen Fragen befasst sich im Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Arbeitsstelle "Schulische Inklusion". Diese umfasst die Schulaufsicht, die Inklusionskoordination, sowie die Inklusionsfachberatung.
Die Arbeitsstelle "Schulische Inklusion" steht Eltern und Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Schulleitungen sowie weiteren regionalen Partnern als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei folgenden Themen und Aspekten kann die Arbeitsstelle unterstützen:
- Was genau ist ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und wie wird er festgestellt?
- Welche Schulen sind für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung geeignet?
- Welche weiteren Unterstützungsangebote gibt es in der Region?
- usw.
Informationen für Interessierte sind im Infoportal Schulische Inklusion zusammengestellt.