Dokumente und Schriftstücke in Braille-Schrift
Service der Kreisverwaltung - Schriftstücke in Blindenschrift
Dokumente und Schriftstücke der Kreisverwaltung oder der Kommunen können auch in Braille-Schrift angefordert werden.
Die Kreisverwaltung verfügt über einen Braille-Drucker, der es ermöglicht, Texte auch in einer für blinde Menschen lesbaren Form darzustellen.
Der Drucker stanzt Braille-Zeichen auf spezielles Papier. So sind blinde Menschen nicht auf die Hilfe Dritter oder technische Unterstützung angewiesen, sondern können Texte selbstständig lesen.
Für die die Erstellung wird das Schriftstück in einem bearbeitbaren Word-Dokument benötigt.
Bestellt werden können die Ausdrucke in Braille-Schrift bei den Mitarbeitenden im Sachgebiet Inklusion
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