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Angebote zur Unterstützung im Alltag (vorher: niederschwellige Angebote)

Sie möchten einem hilfebedürftigen Menschen Unterstützung im Alltag leisten?


Zu den Unterstützungen im Alltag zählen Entlastungsangebote (hauswirtschaftliche Unterstützung und Alltagsbegleitung) und Angebote zur Entlastung von Pflegenden (Pflegebegleitung). Außerdem gehören auch Betreuungsangebote (einzeln oder in Gruppen) dazu.

Auf seiner Homepage bietet Ihnen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zahlreiche Informationen zu diesem Thema an (Link unter Zusätzliche Infos).
Hier können Sie sich auch für das Antragsverfahren registrieren und einen Neuantrag stellen, den Sie bitte elektronisch ausfüllen und im Anschluss ausgedruckt und unterschrieben an den

Rheinisch-Bergischen Kreis
Amt für Soziales und Inklusion
Heimaufsicht/AnFöVo
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

senden.

Antworten zur den wichtigsten Fragen finden Sie in der Broschüre "Unterstützung im Alltag - FAQ"

Gebühren

Die Bearbeitung der verschiedenen Anträge ist gebührenpflichtig.

Die Höhe der Gebühr richtet sich zum größten Teil nach der Art Ihres Antrags und des Aufwands für die Bearbeitung. Sie wird nach der Entscheidung über Ihren Antrag festgesetzt.

Rechtliche Grundlagen

Seit dem 1. Januar 2017 gilt die neue „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO), aktuelle Fassung vom 23.01.2019.

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

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