Viele Beratungsangebote können hörgeschädigte Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht in Anspruch nehmen. Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden können hörgeschädigte Menschen besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Gehörlose Menschen können beim Rheinisch-Bergischen Kreis, Amt für Soziales und Inklusion, einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Den Antrag finden Sie unter Formulare. Weitere Informationen hierzu finden Sie im beigefügten Flyer unter Broschüren.
Hinweis für gemeinnützige Träger und Veranstalter
Haben Sie eine Veranstaltung geplant, die Sie inklusiv gestalten möchten oder nehmen hörbeeinträchtigte Menschen an Ihrer Veranstaltung teil, können Sie auch als Veranstalter die Kostenübernahme beantragen.
Auch hier wird der Antrag geprüft und bei Genehmigung werden die Kosten übernommen.
Wenden Sie sich bitte dazu bereits vorab an das Amt für Soziales und Inklusion.