Hygieneüberwachung von Einrichtungen
Verschiedene Einrichtungen unterliegen gemäß des Infektionsschutzgesetzes der Hygieneüberwachung durch das Gesundheitsamt. Die Überwachung dient hierbei der Überprüfung, ob Hygienevorschriften und rechtliche Vorgaben (z.B. Hygieneverordnung NRW) eingehalten werden. Die Übertragung von Infektionskrankheiten soll hierdurch verhindert werden.
Das Gesundheitsamt führt die infektionshygienische Überwachung in folgenden Einrichtungen regelmäßig und anlassbezogen durch:
- Krankenhäusern
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Dialyseeinrichtungen
- Praxen nicht humanmedizinischer Heilberufe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Altenheimen, Heimen für psychisch Kranke und Suchtkranke
- Einrichtungen für behinderte Menschen
- Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen
- Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen
- Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte
- Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge
- Obdachlosenunterkünfte
- Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- öffentliche Bäder
- Trinkwasser, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen nach Trinkwasserverordnung.
Das Gesundheitsamt überwacht weiterhin die Einhaltung der Hygienevorschriften gemäß der Hygieneverordnung NRW in folgenden Einrichtungen:
- Frisörhandwerk
- Kosmetik und Fußpflege
- Podologie (medizinische Fußpflege)
- Tätowieren, Ohrlochstechen, Piercing und sonstigen Körperschmuck
- Tätigkeiten, bei denen Verletzungen der Körperoberfläche vorgenommen werden, soweit hierbei Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände eingesetzt werden, die bei ihrer bestimmungsmäßigen Anwendung am Menschen Verletzungen der Haut oder Schleimhaut verursachen oder unbeabsichtigt verursachen können.
Das Gesundheitsamt führt bei den Besichtigungen Protokoll, welches den Einrichtungen im Anschluss zur Verfügung gestellt wird. Die Besichtigung ist gebührenpflichtig.
Neben der hygiensichen Überwachung führt das Gesundheitsamt im Rahmen der Besichtigung auch eine Beratung und Information durch.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz
Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NRW
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW
Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krank
Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) NRW
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