Hygieneüberwachung
Die Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften dient der Verhinderung von Krankheiten.
Das Gesundheitsamt führt die hygienische Überwachung durch von
- Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Altenheimen, Heimen für psychisch Kranke und Suchtkranke
- Einrichtungen für Behinderte
- Schulen, Schulheimen, Ferienlagern
- Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Gemeinschaftsunterkünften
- Sport- und Freizeitanlagen
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
- öffentlichen Bädern
- von Trinkwasser, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung
Es wird eine Beratung bei Umwelt- und Hygienefragen (z. B. Wohnungshygiene) angeboten.
zurück