Hygieneüberwachung
Die Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften durch das Gesundheitsamt dient der Vorsorge. Die Übertragung von Infektionskrankheiten soll hierdurch verhindert werden. Je nach Einrichtungsart werden die Begehungen regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt.
Das Gesundheitsamt führt die hygienische Überwachung durch von
- Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Altenheimen, Heimen für psychisch Kranke und Suchtkranke
- Reha-Einrichtungen
- Einrichtungen für Behinderte
- Schulen, Schulheimen, Ferienlagern
- Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Gemeinschaftsunterkünften
- Sport- und Freizeitanlagen
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
- öffentlichen Bädern
- von Trinkwasser, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung
Es wird eine Beratung bei Umwelt- und Hygienefragen angeboten.
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